Orientierung und Begleitung in der Lebenshilfe (Case Management und Sozialraumorientierung)
Zu Beginn der Begleitung eines Menschen mit Behinderungen durch die Lebenshilfe Vorarlberg wird in der Eingangsphase die „Zielbegleitung“ (Case Management) durchgeführt. Hier wird gemeinsam mit der begleiteten Person sowie deren Eltern und Angehörigen das „Ziel“ der Begleitung besprochen und geschaut, welche Dienstleistung in welcher Form in Frage kommt.
Die zuständige Case Managerin oder der zuständige Case Manager übernimmt hierbei die zentrale Koordination und die regelmäßige Information aller Beteiligten. Sie/Er organisiert zum Beispiel Schnuppertage in den verschiedenen Dienstleistungsbereichen – wie „Arbeiten & Beschäftigen“, „Wohnen“ oder dem „Sunnahof“. Dabei stellt die Case Managerin / der Case Manager sicher, dass die begleitete Person Wahlmöglichkeiten bekommt und nimmt nötigenfalls Kontakt zu anderen Institutionen auf. Der Prozess dieser Auftragsklärung schließt nach einem halben Jahr ab. In einem gemeinsamen Gespräch mit der begleiteten Person, deren Eltern bzw. Angehörigen, der Standort-Leitung, sowie der Bezugsbegleiterin / dem Bezugsbegleiter werden schließlich alle relevanten Erfahrungen reflektiert und nötigenfalls Anpassungen vorgenommen.
Wegbegleitung als weiterer Schritt
Besteht bei einer bereits seit längerem begleiteten Person der Wunsch nach Veränderung oder geht es um die Klärung des weiteren Weges, dann kann die „Wegbegleitung“ standortunabhängig als weitere Unterstützung der Lebenshilfe hinzugezogen werden. Auch diese wird wieder fallführend von der zuständigen Case Managerin / dem zuständigen Case Manager übernommen. Sie/Er unterstützt die Person, ihre Angehörigen sowie das Team am jeweiligen Lebenshilfe-Standort.
Wenn es um die berufliche Perspektive geht, wird das Team „Berufliche Integration“ hinzugezogen, das diese Prozesse dann ebenfalls begleitet.
Gemeinsam mit der begleiteten Person werden Ziele und Perspektiven für deren Zukunft erarbeitet und gegebenenfalls eine „Persönliche Zukunftsplanung“ (PZP) vorbereitet und durchgeführt. Zudem erfolgt stets eine enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Lebenshilfe-Standorts. Durch die standortunabhängige Position im jeweiligen regionalen Netzwerk kann die zuständige Case Managerin / der zuständige Case Manager offen beraten und begleiten.