Unterstützung zur Selbst- und Mitbestimmung
Die Lebenshilfe Vorarlberg unterscheidet klar zwischen Selbstvertretung und Unterstützung der Selbstvertretung. Begleiterinnen und Begleiter sind hier für die Qualität der Unterstützung zuständig. Sie sind nicht verantwortlich für die Meinungen und Entscheidungen der Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter.
Für die Selbstvertretung der Lebenshilfe Vorarlberg werden alle vier Jahre vier Menschen mit Behinderungen gewählt. Abstimmen können bei der Wahl alle Menschen mit Behinderungen, die in der Lebenshilfe begleitet werden. Entsprechende Unterstützung in ihrer Arbeit erhalten die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter vom Leiter der Unterstützung Selbstvertretung vom Geschäftsbereich „Mobile Dienste“.
Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Lebenshilfe-Standorte können sich wiederum an eine Vertrauensperson vor Ort wenden. Diese unterstützt bei der Vorbereitung für Sitzungen oder bei anderen Aufgaben, für die Sprecherin oder der Sprecher zuständig ist.
Haltung und Aufgaben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Unterstützung tätig sind, haben eine wertschätzende Grundhaltung, die Selbstbestimmung möglich macht. Sie sind sich bewusst, dass Menschen mit Behinderungen selbst am besten wissen, was für sie gut ist und vertrauen auf ihre Fähigkeiten. Ihre Hauptaufgabe ist es dort zu unterstützen, wo es gewünscht und notwendig ist.
In der Funktion als Fachassistenz für die Selbstvertretung geht der Auftrag für die Unterstützung direkt von den Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus. Die Aufgaben reichen dabei von Übersetzung von Informationen in leichte Sprache, Hilfestellung bei Formulierungen oder beim Ausfüllen von Anträgen bis hin zur Unterstützung bei der Benutzung des PC oder bei der Vorbereitung von Veranstaltungen. Die Unterstützungsperson steht aber auch im Bereich Coaching zur Verfügung. Wenn gewünscht, lässt sie ihr Fachwissen einfließen oder unterstützt bei Entscheidungsprozessen.