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Bundeskanzler Kurz zu Besuch in der Fachwerkstätte in Schwarzach.

Bundeskanzler zu Gast in der Fachwerkstätte...

Bundeskanzler Kurz in der Fachwerkstätte in Schwarzach.

Bundeskanzler zu Gast in der Fachwerkstätte...

LH Wallner und Bundeskanzler Kurz bei der Lebenshilfe Vorarlberg.

Bundeskanzler zu Gast in der Fachwerkstätte...

Bundeskanzler besuchte Fachwerkstätte Schwarzach

Am Donnerstag (15. November 2018) besuchte Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landeshauptmann Markus Wallner unsere Fachwerkstätte in Schwarzach. Gemeinsam mit unserem Selbstvertreter Siegfried Glössl bekräftigten wir auch hier wieder die Forderung nach „Gehalt statt Taschengeld“ für Menschen mit Behinderungen.

Thomas Nußbaumer, Leiter Marketing & Kommunikation der Lebenshilfe Vorarlberg, begrüßte gleich eine ganze Delegation, inklusive einiger Medienvertreterinnen bzw. -vertreter, die mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landeshauptmann Markus Wallner mitgekommen waren. Geschäftsbereichsleiterin Marion Josek erklärte zu Beginn: „Die Betätigungs- und Aufgabenfelder in unseren Fachwerkstätten und Werkstätten sind sehr vielfältig. Wir bieten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, sich in einem wirtschaftsnahen Umfeld auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dazu sehen wir uns auch als ‚Brückenbauer‘ in die Wirtschaft. Wir sind zudem direkter Kooperationspartner für die Unternehmen.“ Fachwerkstätten-Leiter Peter Russegger führte die Anwesenden anschließend gemeinsam mit Selbstvertreter Siegfried Glössl durch den Standort.

Forderung übergeben

Zum Schluss wurde die Gelegenheit genutzt Bundeskanzler Sebastian Kurz direkt über die Forderung nach „Gehalt statt Taschengeld“ zu informieren. Dazu überreichte Selbstvertreter Siegfried Glössl eine schriftliche Zusammenfassung. Bereits am „Tag der Inklusion“ Anfang Mai wurde diese Forderung der Lebenshilfe Vorarlberg öffentlich angesprochen, da das aktuelle Regierungsprogramm lediglich eine „Erhöhung des Taschengeldes“ für Menschen mit Behinderungen in allen Werkstätten in Österreich vorsieht. Doch das entspricht weder dem Vorarlberger Chancengesetz (2006) noch der UN-Behindertenrechtskonvention (2008 in Österreich ratifiziert). Denn Menschen mit Behinderungen sollen am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können wie andere auch. Nur so ist die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung, mit angemessener Entlohnung sowie einer gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung überhaupt möglich.

„Wichtig ist uns, dass Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Sie erfahren dadurch Wertschätzung für ihre Leistung, Begegnungen werden ermöglicht und Inklusion – die selbstverständliche Teilhabe – aktiv gelebt. Wir sind überzeugt, dass auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf – mit entsprechender Assistenz – ebenfalls zeigen können, wo ihre Stärken liegen. Eine entsprechende Entlohnung für die erbrachte Leistung sollte daher, wie für uns alle, üblich sein“, betonte Marion Josek, Geschäftsbereichsleiterin Arbeiten & Beschäftigen, im direkten Gespräch mit dem Bundeskanzler.