Was macht das „Gemeinschaftliche Wohnen“ aus?
Unsere Leistungen beim Wohnmodell „Gemeinschaftliches Wohnen“ richten sich aus am individuellen Unterstützungsbedarf, den persönlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Vorstellungen des begleiteten Menschen. Sie reichen von Anregung und Anleitung bis hin zu stellvertretendem Handeln.
Eine Bezugsbegleiterin oder ein Bezugsbegleiter kümmert sich um die persönlichen Anliegen und das persönliche Ausrichten der Unterstützungsleistungen. Zudem ist sie oder er erste Ansprechperson für das soziale Umfeld.
Leistungen im Überblick:
- Basisversorgung
- Gesundheitsfürsorge
- Agogische Begleitung, die sich an Prinzipien der Selbstbestimmung, des Empowerments und der Inklusion orientiert
- Unterstützung bei der sozialen Beziehungsgestaltung und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Personenzentrierte Begleitung ( » „Zielwärts und PZP“)
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Fahrdienste im Rahmen der Begleitung
Rechtliche Grundlagen:
- Vorarlberger Chancengesetz und Integrationshilfeverordnung
- Mietvertrag und Betreuungsvertrag
- Heimvertragsrecht im Garconnierenverbund
- Heimaufenthaltsgesetz im Garconnierenverbund
- Persönliche Leistungsvereinbarung
Was kostet diese Dienstleistung?
Die Kosten für die Begleitung sind mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vereinbart. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung schreibt einen Kostenbeitrag aus dem Pflegegeld vor. Standortbezogen wird von der Lebenshilfe Vorarlberg ein zusätzlicher Kostenbetrag verrechnet.
Wie kommen Sie zu dieser Dienstleistung?
- Klärung des Unterstützungsbedarfs, der persönlichen Wünsche und Vorstellungen
- Einverständnis des Menschen mit Behinderungen und seiner gesetzlichen Vertretung
- Sicherstellen der Finanzierung durch Integrationshilfe oder Eigenfinanzierung