Was macht das „Selbständige Wohnen“ aus?
Unsere Leistungen beim Wohnmodell „Selbständiges Wohnen“ richten sich aus am individuellen Unterstützungsbedarf, den persönlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Vorstellungen des begleiteten Menschen. Sie reichen von Anregung und Anleitung bis hin zu stellvertretendem Handeln. Eine Bezugsbegleiterin oder ein Bezugsbegleiter kümmert sich um die persönlichen Anliegen und das persönliche Ausrichten der Unterstützungsleistungen. Zudem ist sie oder er erste Ansprechperson für das soziale Umfeld.
Leistungen im Überblick:
- Basisversorgung: Beratung, Befähigung und Strukturhilfe
- Gesundheitsfürsorge: Beratung und Befähigung zu einem gesunden Lebensstil, Unterstützung bei medizinischen Angelegenheiten und Fragen, Motivation/Hilfestellung bei der Durchführung ärztlicher/therapeutischer Verordnungen
- Haushaltsführung: Beratung, Befähigung und punktuelle Unterstützung
- Case-Management: sozialarbeiterische Begleitung und Beratung, Aufbau und Koordination von Unterstützungsnetzwerken, Vermittlung und Organisation von zusätzlichen persönlichen Dienstleistungen
- Persönliche Begleitung im Alltag: Beratung und Unterstützung zur Gestaltung von Beziehungen, Unterstützung bei der Verwaltung des eigenen Geldes, Kontakt zum Arbeitsplatz
- Personenzentrierte Begleitung( » „Zielwärts und PZP“)
- Freizeitgestaltung: Beratung und Befähigung zur Freizeitgestaltung, Teilnahmemöglichkeit an Freizeitangeboten der Lebenshilfe Vorarlberg
- Unterstützung in Krisensituationen: persönliche Unterstützung zur Erarbeitung von Lösungsstrategien, Vermittlung zu Fachärztinnen/ Fachärzten, Beraterinnen/ Beratern und Therapeutinnen/ Therapeuten
- Begleitung der Familie im Ablöseprozess
Rechtliche Grundlagen:
- Vorarlberger Chancengesetz und Integrationshilfeverordnung
- Betreuungsvertrag
- Persönliche Leistungsvereinbarung
Was kostet diese Dienstleistung?
Die Kosten für die Begleitung sind mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vereinbart. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung schreibt für diese Form der ambulanten Begleitung derzeit keinen Kostenbeitrag vor. Der Wohnbedarf und Lebenshaltungskosten sind von der begleiteten Person selbst zu finanzieren. Das Ausmaß der Begleitstunden wird vom Amt der Vorarlberger Landesregierung bewilligt.
Wie kommen Sie zu dieser Dienstleistung?
- Klärung des Unterstützungsbedarfs, der persönlichen Wünsche und Vorstellungen
- Einverständnis des Menschen mit Behinderungen und seiner gesetzlichen Vertretung
- Sicherstellen der Finanzierung durch Integrationshilfe oder Eigenfinanzierung