Regelungen bei der Spenden-Absetzbarkeit
Seit Jänner 2017 gelten neue Regeln für die Absetzbarkeit von Spenden. Spendenbegünstigte Organisationen, wie die Lebenshilfe Vorarlberg, melden die Spendensummen direkt an das Finanzamt. Also nicht mehr, wie bisher die Spender*innen selbst. Die Daten werden somit automatisch in Ihre jährliche (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung übernommen.
Was müssen Sie als Spenderin/Spender tun?
Möchten Sie Ihre Spende(n) steuerlich geltend machen, müssen Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Zunamen (inklusive aller Vornamen) sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben.
Zudem bitten wir Sie aufgrund der leichteren Zuordnung uns auch Ihre Adresse anzugeben. Die Daten übermitteln Sie am Besten an Daniela Fröhle, die gerne auch für Fragen zur Verfügung steht.
Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen wollen, müssen Sie nichts unternehmen.
Welche Spenden sind von der Steuer absetzbar?
Sie können alle Spenden absetzen, die Sie an eine der spendenbegünstigten gemeinnützigen Organisationen, wie an die Lebenshilfe Vorarlberg, gespendet haben. Die Registrierungsnummer der Lebenshilfe Vorarlberg ist laut Spendenbegünstigungsbescheid: SO1367.
Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie » hier.
Datensicherheit
Ihr vollständiger Name, ihr Geburtsdatum und die Spendenhöhe werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Damit ist der Datenschutz gesichert!
Richtige Schreibweise
Wichtig ist, dass Sie uns Ihren vollständigen Namen (inklusive aller Vornamen) so angeben, wie dieser auch auf dem Meldezettel steht.
Kontrolle
Haben Sie einen Finanz-Online-Zugang im Internet? Dann können Sie dort ab März des Folgejahres die für Sie angegebene Spendensumme einsehen. Haben Sie keinen Finanz-Online-Zugang, so können Sie Ihren steuerlich absetzbaren Spendenbetrag in Ihrem Steuerbescheid einsehen.
Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden sie hier: