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KWA_Lustenau_Waschen_2016

Wichtige Infos kurz zusammengefasst...

KWA_Birkenwiese_2017_047

Wichtige Infos kurz zusammengefasst...

Was macht die teilbegleitete Wohnform aus?

Unsere Leistungen orientieren sich beim „Teilbegleiteten Wohnen“ am individuellen Unterstützungsbedarf und betreffen die gesamte private Lebensgestaltung. Eine Bezugsbegleiterin oder Bezugsbegleiter kümmert sich um die persönlichen Anliegen und das individuelle Ausrichten der Unterstützungsleistungen. Zudem ist sie oder er erste Ansprechperson für das soziale Umfeld.

Leistungen im Überblick:

  • Bereitstellen von Wohnraum und Essen
  • Übernahme der Betriebskosten
  • Fahrdienste im Rahmen der Begleitung
  • Basisversorgung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Agogische Begleitung, die sich an Prinzipien der Selbstbestimmung, des Empowerments und der Inklusion orientiert
  • Unterstützung bei der sozialen Beziehungsgestaltung und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Personenzentrierte Begleitung („Zielwärts undPZP“)
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung

Rechtliche Grundlagen:

  • Vorarlberger Chancengesetz und Integrationshilfeverordnung
  • Persönliche Leistungsvereinbarung

Was kostet diese Dienstleistung?

Die Kosten für Wohnen, Essen, bestimmte Sachleistungen und die Begleitung sind mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vereinbart. In der Integrationshilfeverordnung des Landes sind Kostenbeiträge festgelegt, die aus dem Einkommen und aus den Transferleistungen (z.B. Pflegegeld) des Menschen mit Behinderungen ermittelt werden. Sie sind Teil der Kosten und werden von der Lebenshilfe Vorarlberg im Auftrag des Landes eingehoben. Diese Dienstleistung wird vom Verein der Lebenshilfe Vorarlberg finanziell unterstützt.

Wie kommen Sie zu dieser Dienstleistung?

  • Klärung des Unterstützungsbedarfs, der persönlichen Wünsche und Vorstellungen
  • Einverständnis des Menschen mit Behinderungen und seiner gesetzlichen Vertretung
  • Sicherstellen der Finanzierung durch Integrationshilfe oder Eigenfinanzierung